Was ist eine Denkmalimmobilie?

Immobilien die in der Denkmalliste verzeichnet sind, werden als Denkmalimmobilien bezeichnet. Näheres regelt das Denkmal-Schutz-Gesetz (DSchG).

Als kulturelles Erbe eingestuft wird ihr Erhalt in Deutschland durch den Staat gesichert (§ 1 DSchG) und auf einmalige Weise gefördert.

Als überdauernde Zeitzeugen kultureller Epochen sind Denkmalimmobilien auch prachtvolle Werke der deutschen Baukunst. Sie bilden die historische Entwicklung der Baukultur ab. Mit einer Geschichte die teilweise über 100 Jahre zurückgeht, verleihen Denkmalimmobilien einem Stadtbild die einmalige Note. Ein Vorzug, mit dem andere Immobilien meist nicht mithalten können, denn durch ihre Geschichte besitzen denkmalgeschützte Immobilien Charakter und Ausstrahlung.

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Denkmalschutz Immobilien bieten aber nicht nur einen kulturellen Mehrwert. Als Investition gelten diese Immobilien als die Premium-Klasse unter den Immobilien. Das liegt an der umfangreichen Förderung, die einer solchen Immobilie durch den Denkmalschutz zusteht und den hohen Mietrenditen und Wiederverkaufspreisen, welche diese erwirtschaften.

Wann gilt eine Immobilie als Denkmal?

Den Status des Denkmals erhält eine Immobilie durch die Einstufung vom Amt für Denkmalschutz und die Aufnahme in die Denkmallisten, die von den unteren Denkmalbehörden geführt werden (§ 10 DSchG). Die Voraussetzung für diese Einstufung ist die Erfüllung der Kriterien für Baudenkmäler. Ab dem Zeitpunkt der Einstufung gilt die Immobilie als erhaltungswürdiges Denkmal (§ 3 DSchG).

Wie wird eine Denkmalimmobilie gefördert?

Eine anerkannte Denkmalimmobilie kann staatlich gefördert werden (§ 29 DSchG) durch Mittel der jeweiligen Landeshaushalte. Dies aber nur im Rahmen der im Landeshaushalt verfügbaren Mittel. Angesichts knapper Kassen der öffentlichen Hand ist kaum mit einer Mittelvergabe zu rechnen. Der Staat sucht daher immer häufiger nach privaten Investoren, bei denen sich die staatliche Förderung meist auf Zugeständnisse in der Sanierung beschränkt.
Der Staat fördert die Denkmalimmobilien aber auch noch durch Steuervergünstigungen. Dazu wurde der § 7i ins Einkommensteuergesetz (EkStG) aufgenommen, der die steuerliche Förderung von Denkmalimmobilien für private Käufer regelt.

Vorteile einer denkmalgeschützten Immobilie

Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie bietet Vorteile gegenüber anderen Wertanlagen, als auch gegenüber dem Kauf von Neubau- oder Bestandsimmobilien.
Die wesentlichen Vorteile sind zuerst im Bereich der Steuern zu finden, denn als Denkmal eingestufte Immobilien erhalten eine zusätzliche Förderung durch den Staat. Die für die Sanierung erforderlichen Kosten bilden den größten Teil des Kaufpreises und können vom Erwerber steuerlich geltend gemacht werden.

Steuervorteil Denkmalschutz Immobilie

Die Steuervorteile einer denkmalgeschützten Immobilie ergeben sich aus den normalen Abschreibungen einer Immobilie je nach Baujahr und aus den speziellen Vorteilen (Sonder AfA, Denkmal AfA), die durch die Einstufung als Denkmal entstehen, wodurch auch die Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind.
Zu beachten ist allerdings, dass die steuerliche Berücksichtigung erstmals im Jahr der Fertigstellung erfolgt. Die gesamten Sanierungskosten sind außerdem nur dann anzusetzen, wenn der Erwerb vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgt ist. Späterer Erwerb mindert den Anteil der Sanierungskosten.

Sanierungskosten

Der Käufer einer Denkmalimmobilie kann durch die Denkmalschutz AfA jährlich hohe Anteile der Sanierungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. So werden bei einer denkmalgeschützten Immobilie alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung angefallen sind, auf besondere Weise anerkannt.
Je nach späterer Nutzung können Selbstnutzer diese Kosten zu 90% gleichmäßig verteilt auf  10 Jahre steuerlich geltend machen, während Kapitalanleger diese Kosten sogar in voller Höhe über 12 Jahre ansetzen können.
Dabei werden in den ersten 8 Jahren jeweils 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7% steuerlich berücksichtigt.
Je höher der Sanierungskostenanteil bei einem Baudenkmal ist, desto höher sind auch die als Werbungskosten anzusetzenden Beträge für den Käufer. 
Diese im Vergleich zu Bestand- oder Neubauimmobilien sehr umfangreichen Abschreibungsmöglichkeiten machen Denkmäler zu einer lukrativen Anlage und zur letzten Möglichkeit mit Immobilien Steuern zu sparen.

Steuerfreiheit nach Spekulationsfrist

Nach einer Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt für Immobilien beim Verkauf Steuerfreiheit. Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Wertanlagen, auf deren Gewinne die seit Anfang 2009 geltende Abgeltungssteuer erhoben wird, fallen die Veräußerungsgewinne von Immobilien nicht unter diese Regelung und bleiben weiterhin steuerfrei.

Gründe für einen Kauf

In Zeiten einer durch die Finanzkrise gebeutelten Wirtschaft muss jede Investion sorgfältig abgewogen werden. Vermögenssicherung ist gerade in dieser Zeit ein wichtiges Thema und die inflationssichere und damit krisenfeste Immobilie sollte ein wesentlicher Punkt jeder Anlageempfehlung sein.
 
Die Investition in eine Wohnimmobilie ist in Deutschland mit Grund immer noch die beliebteste Anlage für die Altersvorsorge. Allerdings ist der Aspekt des Kaufs zur späteren Vermietung eher weniger bedacht. Diese Investition wird zukünftig allerdings immer stärker nachgefragt werden.

Denkmalimmobilie - Sichere Anlage mit hohem Renditepotenzial

Derzeit sind die Kaufpreise für Denkmalimmobilien und hochwertig modernisierte Immobilien im Vergleich noch sehr günstig. Wohnimmobilien haben seit jeher eine sehr gute Wertsteigerung und Rendite erzielt, denn ein Dach über dem Kopf ist ein menschliches Grundbedürfnis. Im Langzeitvergleich haben Immobilien oft sogar eine höhere Rendite erzielt als Aktien, wobei die Sicherheit wesentlich höher ist.

Wohnraum ist ein Grundbedürfnis

Der Bedarf an Wohnraum wächst kontinuierlich. Trotz der demografischen Entwicklung, die einen Rückgang der Bevölkerung ab dem Jahr 2012 vorhersagt, wird der Bedarf wachsen. Dies liegt an steigenden Zuwanderungsraten, der steigenden Zahl an Single-Haushalten und dem Anspruch eines jeden nach mehr Wohnfläche.

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Dies bietet die Gewissheit, dass eine Immobilie auch zukünftig rentabel sein wird. Um Vermietung und Auslastung seiner Immobilie muss sich der Besitzer meist nur wenig Sorgen machen.

Charakter und Flair von Denkmalschutzwohnraum

Im Gegensatz zu den Wohnräumen in Neubau- oder Bestandimmobilien bieten Denkmal-schutzwohnungen immer ein besonderes Flair. Dieses Flair und der damit verbundene Charakter sind nicht zu kopieren und garantieren ein wirkliches Unikat. Aufgrund des natürlich begrenzten Angebotes ist eine Wertsteigerung vorprogrammiert.

Denkmalimmobilien sind abgeltungssteuerfrei

Die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer greift nicht bei Immobilien. Die Gewinne aus Wiederverkauf sind nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei.

Vorstehende Informationen sind unverbindlich. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit oder juristische wie steuerliche Richtigkeit erhoben. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung und sind als Solche auch nicht zu verstehen.